Stand: 26. Februar 2026
Es ist offiziell: Das Heizungsgesetz der Ampel-Regierung wird abgeschafft. Am heutigen Donnerstag haben die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD die Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz vorgestellt. Die umstrittene 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Regel fällt komplett weg. Hausbesitzer dürfen künftig wieder frei wählen, welche Heizung sie einbauen – ob Wärmepumpe, Pelletheizung, Gas oder Öl. Die Union spricht von der „Befriedung eines gesellschaftlichen Großkonflikts“.
Doch was bedeutet das wirklich für Sie als Eigenheimbesitzer in Twistringen, Bremen oder Oldenburg? Zwischen den Schlagzeilen und der Realität im eigenen Keller liegt ein entscheidender Unterschied. Denn die neue Wahlfreiheit hat einen Preis, den man kennen sollte, bevor man sich entscheidet.

Die wichtigste Änderung: Die bisherige Vorschrift aus §71 des Gebäudeenergiegesetzes, dass jede neu eingebaute Heizung mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen muss, wird gestrichen. Damit entfällt auch der faktische Zwang zur Wärmepumpe oder Pelletheizung, der viele Hausbesitzer in den letzten zwei Jahren verunsichert hat. Reine Gas- und Ölheizungen sind wieder uneingeschränkt erlaubt. Auch die bisherigen Betriebsverbote für alte Heizkessel und die verpflichtende Energieberatung vor dem Einbau einer fossilen Heizung sollen wegfallen.
Der Klimaschutz verschwindet allerdings nicht aus dem Gesetz, er kommt nur in anderer Form. Ab 2029 greift die sogenannte „Bio-Treppe“: Wer dann eine Öl- oder Gasheizung betreibt, muss einen wachsenden Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe beimischen – zunächst 10 Prozent Biogas, Biomethan oder grünen Wasserstoff, danach stufenweise mehr. Wie steil diese Treppe ansteigt, ist allerdings noch offen.
Und genau hier liegt der Punkt, den man bei aller Freude über die Wahlfreiheit nicht übersehen sollte: Die Bio-Treppe macht den Betrieb fossiler Heizungen automatisch teurer. Biogas und synthetische Brennstoffe kosten heute ein Vielfaches von konventionellem Erdgas. Je höher die vorgeschriebene Beimischung steigt, desto stärker schlägt sich das auf der Heizkostenabrechnung nieder.
Selbst der Wirtschaftsjournalist Christian Schlesiger bringt es im Pioneer Briefing auf den Punkt: „Am Ende kann es sein, dass wir viel über Wahlfreiheit sprechen, aber der Hausbesitzer sich dann doch für eine Wärmepumpe entscheidet, wenn er mal alle Kosten in Ruhe durchkalkuliert hat.“
Diese Kalkulation sieht für ein typisches Einfamilienhaus mit 20.000 kWh Wärmebedarf heute schon eindeutig aus. Eine Gasheizung kostet aktuell zwischen 2.100 und 2.700 Euro pro Jahr an Betriebskosten. Eine Wärmepumpe liegt bei 1.200 bis 1.550 Euro, in Kombination mit einer PV-Anlage sogar nur bei 920 bis 1.025 Euro. Das sind 800 bis 1.700 Euro Unterschied – jedes Jahr.
Und dieser Abstand wird größer, nicht kleiner. Der CO₂-Preis ist 2026 auf einen Korridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne gestiegen. Ab 2028 startet das EU-weite Emissionshandelssystem ETS 2, das den Preis nach Prognosen auf 107 bis 151 Euro pro Tonne bis 2030 treiben könnte. Gas wird also auch ohne die alte 65-Prozent-Regel Schritt für Schritt teurer – über den CO₂-Preis und über die Bio-Treppe gleichermaßen.
Über einen Zeitraum von 20 Jahren gerechnet – inklusive Anschaffung und Förderung – spart eine Wärmepumpe rund 9.000 bis 16.000 Euro gegenüber einer neuen Gasheizung. In Kombination mit Photovoltaik und Speicher noch deutlich mehr.
Dabei funktioniert die Wärmepumpe längst auch im Altbau: 2025 war sie mit 299.000 verkauften Geräten erstmals die meistverkaufte Heizung in Deutschland, 80 Prozent davon gingen in Bestandsgebäude. Moderne Hochtemperatur-Wärmepumpen liefern bis zu 70 °C Vorlauftemperatur und arbeiten problemlos mit vorhandenen Heizkörpern – auch ohne Fußbodenheizung. Aus einer Kilowattstunde Strom werden drei bis vier Kilowattstunden Wärme.
Eine der offenen Fragen in den neuen Eckpunkten betrifft die Förderung. Die Koalition hat sich bisher nur auf das Wort „auskömmlich“ einigen können, was die künftige Unterstützung für klimafreundliche Heizungen angeht. Das klingt nach Verhandlungsbedarf.
Was heute noch gilt, ist allerdings klar und extrem attraktiv: Die Bundesförderung über das KfW-Programm 458 bietet bis zu 70 Prozent Zuschuss beim Heizungstausch. Die Rechnung: 30 Prozent Grundförderung plus 20 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus, wenn Sie eine fossile Heizung ersetzen, plus 30 Prozent Einkommensbonus bei einem Jahreseinkommen unter 40.000 Euro, plus 5 Prozent Effizienzbonus für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel. Bei einer Investition von 30.000 Euro ergibt das bis zu 21.000 Euro Zuschuss – ein Eigenanteil von nur 9.000 Euro. Ergänzend gibt es KfW-Kredite ab 0,01 Prozent Zinsen, praktisch zinslos.
Der Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent ist dabei besonders relevant: Er gilt nur noch bis Ende 2028 und sinkt danach schrittweise. Ob die neue Regierung die Förderlandschaft nach dem Gesetzesbeschluss umbaut, anpasst oder kürzt, ist noch völlig offen. Wer die aktuellen Konditionen mitnehmen will, sollte nicht darauf warten, dass sich die politische Lage klärt.
Für Hausbesitzer in Bremen und Oldenburg wäre nach dem alten GEG ab dem 1. Juli 2026 die 65-Prozent-Pflicht in Kraft getreten. In Twistringen erst ab dem 1. Juli 2028. Wenn das neue Gesetz wie geplant bis Juli durch den Bundestag kommt, entfallen diese Fristen. Wichtig dabei: Was gestern vorgestellt wurde, sind bisher nur Eckpunkte. Der eigentliche Gesetzentwurf muss noch ausgearbeitet, ins Kabinett gebracht und vom Bundestag verabschiedet werden. Bis dahin gilt das aktuelle GEG unverändert weiter. Wer also in den kommenden Monaten eine neue Heizung braucht, muss sich noch an die bestehenden Regeln halten.
Die kommunale Wärmeplanung in der Region läuft allerdings unabhängig davon weiter. Bremen hat seinen Wärmeplan im Oktober 2025 vorgestellt, in Oldenburg liegt der Abschlussbericht seit November 2025 vor, und in Twistringen arbeitet die Stadt gemeinsam mit EWE NETZ an der Planung. Das sind wertvolle Orientierungshilfen, auch ohne gesetzlichen Zwang: Die Wärmepläne zeigen, welche Heizungstechnologie in welchem Gebiet langfristig die wirtschaftlichste Lösung ist. In Oldenburg etwa sind Wärmepumpen in den meisten Stadtgebieten klar die beste Option.
Die Abschaffung der 65-Prozent-Pflicht nimmt den Druck – und das ist gut so. Aber sie ändert nichts an den wirtschaftlichen Fakten: Steigende CO₂-Kosten, die Bio-Treppe ab 2029 und die Energiepreisentwicklung machen fossile Heizungen langfristig zur teureren Wahl. Die Wärmepumpe rechnet sich heute schon und wird mit jedem Jahr attraktiver.
Gleichzeitig ist jede Situation anders. Gebäudezustand, Heizkörper, Dämmung, Dachfläche für PV, Haushaltseinkommen – all das spielt eine Rolle bei der Frage, welche Lösung für Ihr Zuhause die richtige ist. Genau deshalb gibt es keine pauschale Antwort, sondern nur eine individuelle Beratung, die alle Faktoren berücksichtigt.
Wir bei Team Funke verfolgen die politischen Entwicklungen tagesaktuell und übersetzen sie in konkrete Empfehlungen für unsere Kunden. Mit unserer spezialisierten Privatkundenabteilung, 15 Fachkräften, eigenen Meistern in der Projektleitung und über 60 erfolgreich installierten Wärmepumpen pro Jahr kennen wir nicht nur die Technik, sondern auch die Förderlandschaft und die regionalen Besonderheiten. Wir kümmern uns um alles aus einer Hand: Heizungstechnik, Elektrik für PV-Anschluss und sogar den Fundamentbau – Sie brauchen keinen Heizungsbauer, Elektriker und Maurer einzeln zu koordinieren.
Ob Sie jetzt die aktuelle Rekordförderung von bis zu 70 Prozent mitnehmen wollen, ob Sie erst einmal wissen möchten, was der Wärmeplan für Ihr Quartier vorsieht, oder ob Sie einfach eine ehrliche Einschätzung brauchen, was für Ihr Haus am meisten Sinn macht: Wir sind als langfristiger Partner an Ihrer Seite – heute, beim Heizungstausch und in den Jahren danach.
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